Höhe und Stufung der Elternbeiträge

Die Gebühren sind in der Gebührensatzung der Kirchenstiftung Kreuzerhöhung Stöckach- Forth festgelegt. Das Kitajahr läuft jeweils vom 01.09 bis 31.08. des Folgejahres. Die im Vertrag festgelegten Buchungen gelten grundsätzlich für das ganze Kitajahr. Änderungen sind nur möglich in den Monaten September/Dezember/März und in dringenden Fällen nach Absprache. Es fallen bei Änderungen unter dem Jahr fünf Euro Verwaltungsgebühr an. Die Mindestbuchungszeit ist 4 bis 5 Stunden für Regelkinder und 3 bis 4 Stunden für Krippenkinder. Der Platz kann 3 Monate zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung zum 31.07. ist nicht möglich.

Höhe und Stufung der Elternbeiträge:

Für Krippenkinder

Für Regelkinder unter 3 Jahre

3- 4 Stunden

240,00

 

195,00

4-5 Stunden

264,00

 

214,50

5 -6 Stunden

288,00

 

234,00

6 -7 Stunden

312,00

 

253,50

7 -8 Stunden

336,00

 

273,00

8 – 9 Stunden

360,00

 

292,50

9 – 10 Stunden

384,00

 

312,00

 

Für Regelkinder

ab 3 Jahre

2 - 3 Stunden

nicht möglich

3 – 4 Stunden

nicht möglich

4 – 5 Stunden

140,00

5 – 6 Stunden

154,00

6 – 7 Stunden

168,00

7 – 8 Stunden

182,00

8 – 9 Stunden

196,00

9 – 10 Stunden

210,00

 

Zuzüglich werden monatlich noch Spielgeld von 7,50 € und Getränkegeld von 2,50 € berechnet. Ab dem zweiten Kind, das die gleiche Einrichtung besucht, wird eine Geschwisterermäßigung von 25 € gewährt.

Jedes Kind bekommt 100 € staatlichen Zuschuss zum Kitaplatz ab September des Jahres, in dem es das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es besteht die Möglichkeit, beim Landratsamt Forchheim eine Befreiung von den Gebühren zu beantragen.

Stand: 05.11.2024